| Formal besteht der Geschäftsbericht einer deutschen AG aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- und einem Kürteil. Die Pflicht besteht dabei in Bilanz, Anhang, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. In rechtlicher Hinsicht ist dies der eigentliche Geschäftsbericht.
Da die Publikationspflicht eine Veröffentlichung verlangt und Aktionäre ein Anrecht auf die Abschrift der Originale haben, geht kein Weg an der gedruckten Form dieses Lageberichts vorbei. Dies gilt auch, wenn er als Website aufbereitet oder als PDF-Download bereitgestellt wird.
Der jährliche Berichtszwang kann zudem auch als Kommunikations-Chance verstanden werden. Investoren, interessierte Öffentlichkeit und Mitarbeiter sollten sich im Kürteil ein Bild von Unternehmensprofil, -strategie und Markenwerten machen können.
Weiter mit: Die Kür der Geschäftsbericht schafft Markenwert.
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